Aufgrund der Apothekenverordnung dürfen Tierärzte Medikamente nur an von ihnen untersuchte Patienten abgeben. Dies gilt auch für Antiparasitika wie Floh- und Zeckenschutz und Wurmkuren. Das bedeutet, wenn Ihr Tier bei uns nicht als Patient registriert oder die letzte Untersuchung länger als ein Jahr her ist, können wir Ihnen keine Medikamente ohne vorherige Untersuchung abgeben bzw. verkaufen.